Das gestrige Verbot der Zeitschrift „Compact“ ist ein Schlag gegen die Pressefreiheit +++ Video-Reportage nach dem Polizeieinsatz – Interview mit dem Verleger |
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Liebe Leser,
von Winston Churchill gibt es den Satz: „Wenn es morgens um 6.00 Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, dass es der Milchmann ist, dann weiß ich, dass ich in einer Demokratie lebe“.
Gestern morgen klingelte es um 6.00 Uhr beim rechten Verleger des Magazins „Compact“ Jürgen Elsässer in Falkensee bei Berlin und es stand nicht der Milchmann vor der Tür. Sondern gut drei Dutzend vermummte Polizisten, um einen Verbots-Beschluß von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu exekutieren.
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Analyse des „Compact“-Verbots durch den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau bei der JF
Äußerst bedenklich findet das „Compact“-Verbot Medienanwalt Joachim Steinhöfel. Auf X zitierte er eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer ‚Vergiftung des geistigen Klimas‘ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewußtseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte.“
Staatsrechtler Ulrich Vosgerau stellte in der JUNGEN FREIHEIT fest, daß Fasesers Vorwürfe, Compact verbreite „antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte“ in nicht wenigen Einzelfällen zutreffend sein mögen. Aber: „Das ist aber nicht verboten!“
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JF war direkt nach dem Polizeieinsatz vor Ort in Falkensee bei Berlin: Jetzt spricht der betroffene „Compact“-Verleger Jürgen Elsässer in einer JF-Videoreportage. >>>HIER<<< ansehen.
Auch Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler äußerte auf Welt-TV Unverständnis für das Verbot. Die von der Innenministerin kritisierten Beiträge seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn, dann müsse man gegen einzelne Autoren strafrechtlich vorgehen, dürfe aber nicht das ganze Magazin verbieten. Entscheidend ist auch die Frage, ob Faeser mit Hilfe des Vereinsrechts ein Medienunternehmen, das als GmbH geführt wird, verbieten darf. Mit diesem Hebel könnte sie auch anderen kritischen Stimmen den Garaus machen und deren Vermögen beschlagnahmen.
Bundestagsvizepräsident und Jurist Wolfgang Kubicki (FDP) schrieb auf X: „Das Vereinsrecht kann nicht als Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien dienen.“ Das Vereinsrecht ermögliche das „Verbot von Vereinigungen und nicht von Medien“. Ob das Bundesverwaltungsgericht diese Einschätzungen teilt, könnte sich bereits heute zeigen, wenn es den Antrag auf Eil-Rechtsschutz durch Compact billigt. Sollten die Richter den Journalisten um Chefredakteur Jürgen Elsässer Recht geben, könnte sich damit nicht nur das Schicksal der Zeitschrift entscheiden, sondern auch das der Innenministerin. Denn Kubicki hatte für den Fall eines Scheiterns des Verbots den Rücktritt seiner Koalitionspartnerin Faeser verlangt.
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JF-Umfrage: Ist das Compact-Verbot ein Angriff auf die Pressefreiheit? Jetzt >>>HIER<<< abstimmen!
Wir werden weiter über den Fall berichten. Um es auch klarzustellen: Es geht nicht um Sympathien für teils fragwürdige Inhalte und die krawallige Art, wie „Compact“ Journalismus betreibt.
Es geht um einen alarmierenden Präzedenzfall, wie der Staat, hier in Gestalt von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in das für den Verfassungsstaat konstitutive Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit eingreift.
Mit herzlichen Grüßen Ihr
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